| © Annette v. Czarnowski
M.A. Kunsthistorikerin und Online-Redakteurin @ |
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Journalistische Texte Veröffentlicht mit leichten Kürzungen in "Stadtrevue" im Juni 2005 (Printausgabe)
Die bauchige Windelschnecke im Kalkflachmoor Mit dem neuen Landschaftsplan für Köln sollen im Naturschutzgebiet Thielenbruch die EU-weiten FFH-Richtlinien umgesetzt werden. Für die Anwohner fällt so die Nutzung als Naherholungsgebiet weg, die Untere Landschaftsbehörde ist ebenfalls nicht glücklich darüber Tief im Kölner Osten, eingekeilt zwischen Paffrather Straße, Hundeübungsplatz, S-Bahn-Gleisen, Hochspannungsmasten, Gewerbegebiet Waltherstraße und der Kölner Stadtgrenze hat im Naturschutzgebiet Thielenbruch ein ökologisches Kleinod überlebt. Wo der unbedarfte Spaziergänger ein Waldgebiet mit sumpfigen Ecken und eingezäunten Tümpeln sieht, findet der Experte mit Fernglas und Bestimmungsbuch die Schätze: ein Kalkflachmoor, ein Dutzend Libellenarten und die bauchige Windelschnecke. Naturschutzgebiet ist das 59 Hektar große Thielenbruch bereits seit Jahrzehnten, der Landschaftsplan von 1991 sah bereits strenge Regeln vor: offiziell herrscht im gesamten Gebiet Betretungsverbot. Die Realität, herbeigeführt durch Gewohnheit, kölschen Schlendrian oder fehlende Kontrollen und Sanktionen: Radler und Spaziergänger streben über die Wege im Naturschutzgebiet zum Ausflugsziel Diepeschrather Mühle. An der Paffrather Straße unterhält ein Schäferhundverein seit über 50 Jahren einen Hundeübungsplatz. Der Wegzug des Hundeübungsplatzes war im Landschaftsplan von 1991 bereits beschlossen. Der neue Landschaftsplan für Köln sieht die Umsetzung der FFH-Richtlinien für das Gebiet vor(siehe Infokasten). Plötzlich muss die Stadt Köln Ernst machen mit den Beschränkungen: der Schäferhundverein erhielt seine Kündigung mit Duldung bis zum 30.6.2005. Das Betretungsverbot rief bereits bei der Offenlegung des Landschaftsplanes 2004 den Protest von Anwohnern hervor. Während die Anwohner nicht einsehen, dass sie jahrzehntealte Wege nicht mehr benutzen dürfen, sieht die Dynamit Nobel GmbH die gewerbliche Nutzung ihrer Grundstücke gefährdet. Die Anwohnerproteste wegen des Betretungsverbots weist Achim Moers von der Unteren Landschaftsbehörde zurück: „es gibt im Thielenbruch nur illegale Wege.“ Die Existenz der bestehenden Wege sorgte bei ihm eher für Erstaunen. Einen weiteren Kritikpunkt der Anwohner, die zerschnittene Lage des Gebietes zwischen Gewerbegebiet, S-Bahn und Hauptverkehrsstraße, teilt er dagegen. „FFH-Anforderungen in diesem vielfach genutzten Gebiet durchzusetzen ist Wahnsinn und ein immenser Verwaltungsaufwand. Ich hätte das Gebiet niemals als FFH-Gebiet gemeldet, auch wenn es wegen des Kalkflachmoors fachlich richtig ist.“ Für die Gleise der S11, ab Dellbrück einspurig, läuft außerdem ein Verfahren zum zweigleisigen Ausbau. Moers dazu: „Ich habe Bauchschmerzen deswegen, aber erst einmal muss das Ganze durch die FFH-Verträglichkeitsprüfung“. Unbehagen bleibt letztlich bei der eiligen Ausweisung von Naturschutzgebieten als FFH-Gebiete, die vor Ort nicht hantierbar sind. „Die Ministerien machen Vorgaben, die Kommunen werden mit der Umsetzung alleine gelassen“ ist Moers´ Fazit. Lokalpolitiker zeigen vorerst lieber ihr Herz für Hunde: der Verbleib des Hundeplatzes war der SPD-Bezirksfraktion in Mülheim einen Dringlichkeitsantrag wert. Info-Kasten: Flora Fauna Habitat Die „Flora-Fauna-Habitat (FFH)“ - Richtlinien der EU zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen traten 1992 in Kraft. Ziel ist der Aufbau von „Natura 2000“, eines europaweiten Netzwerkes geschützter Biotope. Die Meldung schützenswerter Gebiete ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten. Die erste Frist zur Meldung von FFH-Gebieten im Juni 1995 ließ Deutschland verstreichen. Eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof 1998/99 war die Folge. Im Januar 2005 hatte Deutschland 4588 FFH-Gebiete in Brüssel angemeldet (ohne Bodensee, Watt, Meer und Bodden). FFH-Kriterien für das Naturschutzgebiet Thielenbruch sind das Vorkommen von Kalkquellen, Pfeifengraswiesen, der bauchigen Windelschnecke und der Helm-Azurjungfer, einer vom Aussterben bedrohten Libellenart. Die Meldung als FFH-Gebiet bedeutet dass der Erhaltungszustand gesichert sein muss. Für das Thielenbruch ist deswegen ein Betretungsverbot vorgesehen. Weitere FFH-Gebiete in Köln sind der Königsforst und das Worringer Bruch. |